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Schulanmeldung für das Schuljahr 2024 / 2025

 

Sehr geehrte Eltern,


am 16.02.2023 findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr die Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025 statt.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin die Geburtsurkunde Ihres Kindes und bei getrennt lebenden Elternteilen den Sorgeberechtigungsnachweis mit. Ist es nur einem sorgeberechtigten Elternteil möglich, den Termin wahrzunehmen, wird vom anderen Partner eine Vollmacht benötigt. Vielen Dank.
Wir freuen uns auf das erste Kennenlernen.

 

Im Namen des Teams der Grundschule Leißling
A. Krämer

05.07.2022 - Erreichbarkeit der Schulleitung in den Sommerferien

Aufgrund der personellen Situation wird die Erreichbarkeit wie folgt sichergestellt:

 

Der kommissarische Schulleiter, Herr Hesselbarth, ist zur Klärung dringender Anfragen an folgenden Tagen telefonisch in der Grundschule "Albert Einstein" unter der Telefonnummer 03443/801178 zu erreichen:

 

14.07.     14-17 Uhr

18.07.     09-11 Uhr

19.07.     09-12 Uhr 

 

Das Team der Grundschule Leißling wünscht allen Schülerinnen und Schülern sowie deren Sorgeberechtigten eine erholsame Ferienzeit, viele tolle Erlebnisse und ganz viel Spaß und Erholung. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen am 25.08.2022 pünktlich zur ersten Stunde. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christopher Hesselbarth

12.05.2021

Liebe Eltern,

 

mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz für den Personennahverkehr möchte ich darauf hinweisen, dass im Bus das Tragen von FFP 2 Masken notwendig ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

A. Krämer

23.01.2021

Liebe Eltern,

 

Sie konnten den Medien entnehmen, dass die möglichen Tage für das Kinderkrankengeld erhöht worden sind. Sollten Sie hierfür eine Bescheinigung unserer Einrichtung benötigen, können Sie sich telefonisch melden und diese dann abholen.

Sie finden die Bescheinigung hier:

Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld

 

bmfsfj_musterbescheinigung_kinderberteuung_schule_kita.pdf


Auf dieser Bescheinigung kann Ihnen auch die Schließung unserer Schule für den Quarantänezeitraum bestätigt werden. Setzen Sie sich bitte auch dafür mit dem Sekretariat in Verbindung. Vielen Dank!


Mit freundlichen Grüßen

A. Krämer

Hinweise vom Landesschulamt zum Verhalten im Krankheitsfall

1. Ein einfacher Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher unauffälliger Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschlussgrund.

Diese Kinder und Jugendlichen können die Schule besuchen.


2. Kinder und Jugendliche, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nichtinfektiösen Grunderkrankung wie z.B. Asthma zuzuordnen sind, können ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.


3. Kinder und Jugendliche mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, dürfen die Einrichtung nicht besuchen.


Typische Symptome sind:

- Fieber ab 38 °C,

- Husten,

- Durchfall,

- Erbrechen,

- allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen),

- Geruchs- oder Geschmacksstörungen.


4. Ob Kinder oder Jugendliche eine Ärztin oder einen Arzt benötigen, müssen zunächst die Sorgeberechtigten beurteilen. Sollte die behandelnde Hausärztin oder der behandelnde Hausarzt nicht erreichbar sein, ist die 116 117 Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.


5. Zeigen Kinder oder Jugendliche Allgemeinsymptome ohne klaren COVID-19 Verdacht, müssen sie mindestens zwei Tage zu Hause beobachtet werden und mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem Allgemeinbefinden sein.


6. Gesunde Geschwister, die keinen Quarantäneauflagen des zuständigen Gesundheitsamtes unterliegen, können die Schule besuchen.


7. Bei Kindern oder Jugendlichen ohne Krankheitssymptome, welche jedoch persönlichen Kontakt zu einer Person mit positivem Testergebnis hatten, wird das Gesundheitsamt über den Schulbesuch entscheiden.


8. Zeigen Kinder oder Jugendliche offensichtliche Symptome, entscheidet die Schulleitung, die betroffenen Kinder oder Jugendlichen aus dem Unterricht zu nehmen und (bei minderjährigen Kindern die Eltern) aufzufordern, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen.

Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes kann erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen.

Die Empfehlungen können sich je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern.

Liebe Eltern,

sollte Ihr Kind länger als 5 Tage erkrankt sein, ist eine erneute Gesundheitsabfrage erforderlich. 


gesundheitsabfrage.pdf


Geben Sie diese Ihrem Kind bitte gemeinsam mit der schriftlichen Entschuldigung am ersten Schultag nach der Erkrankung in die Schule mit.


Vielen Dank!


Die Schulleitung





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